Was ist am Friedhof erlaubt?

Bei der Gestaltung eines Grabes gibt es einiges zu beachten – denn auf jedem Friedhof gelten bestimmte Vorschriften, die in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt sind. Diese legen fest, was erlaubt ist und was nicht – z. B. hinsichtlich der Grabgröße, des Materials, der Bepflanzung oder des Grabschmucks.


Gestaltung nach Vorschrift – mit Spielraum für Individualität


Grundsätzlich sollen alle Gräber würdig, gepflegt und dem Friedhofsbild angepasst sein. Innerhalb dieses Rahmens gibt es viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.


Typische Vorgaben betreffen:


  • Grabsteinmaterial und -form: z. B. keine spiegelnden Oberflächen, begrenzte Maße
  • Inschriften und Symbole: religiöse oder weltanschauliche Zeichen sind meist erlaubt
  • Bepflanzung: keine großwüchsigen Pflanzen oder tiefwurzelnden Sträucher
  • Grabeinfassungen oder Abdeckungen: oft nur mit Genehmigung gestattet
  • Grabschmuck: Gießkannen, Vasen, Kerzen oder Figuren dürfen meist nur in Maßen aufgestellt werden
  • Pflegeverpflichtung: Angehörige oder Dienstleister müssen für ein ordentliches Erscheinungsbild sorgen
    Unterschiedliche Regeln je nach Friedhof

    Jeder Friedhof kann eigene Regelungen haben – z. B. für:
  • Urnengräber vs. Erdgräber
  • Reihengräber vs. Wahlgräber
  • Grabnutzungsdauer
  • Gestaltung in naturnahen Friedhofsbereichen

Unser Service: Wir kennen die Vorschriften
Wir stehen Ihnen bei der Grabgestaltung beratend zur Seite und kümmern uns bei Bedarf um:

  • Genehmigungsverfahren bei der Friedhofsverwaltung
  • Vorgabengerechte Planung von Grabstein und Einfassung
  • Individuelle Gestaltung im Einklang mit den örtlichen Richtlinien


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