Was ist am Friedhof erlaubt?
Bei der Gestaltung eines Grabes gibt es einiges zu beachten – denn auf jedem Friedhof gelten bestimmte Vorschriften, die in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt sind. Diese legen fest, was erlaubt ist und was nicht – z. B. hinsichtlich der Grabgröße, des Materials, der Bepflanzung oder des Grabschmucks.
Gestaltung nach Vorschrift – mit Spielraum für Individualität
Grundsätzlich sollen alle Gräber würdig, gepflegt und dem Friedhofsbild angepasst sein. Innerhalb dieses Rahmens gibt es viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.
Typische Vorgaben betreffen:
- Grabsteinmaterial und -form: z. B. keine spiegelnden Oberflächen, begrenzte Maße
- Inschriften und Symbole: religiöse oder weltanschauliche Zeichen sind meist erlaubt
- Bepflanzung: keine großwüchsigen Pflanzen oder tiefwurzelnden Sträucher
- Grabeinfassungen oder Abdeckungen: oft nur mit Genehmigung gestattet
- Grabschmuck: Gießkannen, Vasen, Kerzen oder Figuren dürfen meist nur in Maßen aufgestellt werden
- Pflegeverpflichtung: Angehörige oder Dienstleister müssen für ein ordentliches Erscheinungsbild sorgen
- Unterschiedliche Regeln je nach Friedhof
Jeder Friedhof kann eigene Regelungen haben – z. B. für:
- Urnengräber vs. Erdgräber
- Reihengräber vs. Wahlgräber
- Grabnutzungsdauer
- Gestaltung in naturnahen Friedhofsbereichen
Unser Service: Wir kennen die Vorschriften
Wir stehen Ihnen bei der Grabgestaltung beratend zur Seite und kümmern uns bei Bedarf um:
- Genehmigungsverfahren bei der Friedhofsverwaltung
- Vorgabengerechte Planung von Grabstein und Einfassung
- Individuelle Gestaltung im Einklang mit den örtlichen Richtlinien