Genehmigungen und Vorschriften am Friedhof
Bei der Gestaltung eines Grabes gelten nicht nur ästhetische und persönliche Wünsche – es müssen auch die rechtlichen Vorgaben der Friedhofsverwaltung beachtet werden. Jeder Friedhof hat dabei eigene Vorschriften, die sich in den Details zum Teil deutlich unterscheiden.
Genehmigungspflicht für Grabsteine und Einfassungen
In der Regel müssen folgende Elemente vor der Umsetzung genehmigt werden:
- Grabstein (inkl. Material, Größe, Form, Inschrift)
- Grabeinfassungen und Platten
- Besondere Gestaltungselemente wie Skulpturen, Symbole oder Glas- und Metallelemente
Die Unterlagen für die Genehmigung (inkl. Zeichnung, Maßangaben, Materialbeschreibung) werden in der Regel vom Steinmetz oder Gestalter eingereicht.
Unterschiedliche Verfahren – je nach Friedhof
Je nach Stadt oder Gemeinde kann das Verfahren vereinfachter oder strenger geregelt sein. Manche Friedhöfe verlangen eine schriftliche Genehmigung mit Bauzeichnung, andere arbeiten mit Pauschalzonen oder vorab genehmigten Grabmaltypen. Auch die Bearbeitungsdauer kann stark variieren – von wenigen Tagen bis mehreren Wochen.
Unser Service: Wir übernehmen das für Sie
Als erfahrener Fachbetrieb kennen wir die Vorschriften der umliegenden Friedhöfe und übernehmen für Sie:
- Die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung
- Die Zusammenstellung und Einreichung aller Unterlagen
- Die fachgerechte Umsetzung nach erfolgter Genehmigung
So können Sie sicher sein, dass die Gestaltung nicht nur Ihren Wünschen entspricht, sondern auch rechtlich zulässig und dauerhaft genehmigt ist.